Intecs Hebetechnik und Anschlagtechnik

Intecs Hebetechnik
und Anschlagtechnik

stoerer

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1. Allgemeines/Geltungsbestimmungen

1. Unsere Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Sie gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmen (nachfolgend Kunde genannt) mit denen wir in Geschäftsbeziehungen treten. Unternehmen im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei den, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
3. Den Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht noch einmal bei Vertragsabschluss widersprechen. Unsere Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingen gelten ab Erhalt unserer Auftrags- bestätigungen. Abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform und deren
schriftlichen Bestätigung durch uns.

§ 2. Technische Unterlagen

Alle Angaben in unseren Katalogen, sowie Zeichnungen, Abbildungen, Maß-, Gewichtstabellen und Vorschläge sind Annäherungswerte. Technische Änderungen sind jederzeit möglich und müssen nicht gesondert aufgelistet oder erläutert werden. An Zeichnungen, Mustern, Katalogen und technischen Vorschlägen behalten wir uns ein Eigentum- und Urheberrecht vor. Sie dürfen weder dritten Personen noch Konkurrenzfirmen vorgelegt werden.

§ 2. Vertragsabschluss

1. Unsere Angebote sind frei bleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht, die nicht grundlegend sind und dadurch der vertragsmäßige Zweck nur unerheblich eingeschränkt wird, behalten wir uns vor.
2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
3. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich durch Auftragsbestätigung, mündlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
4. Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

§ 3. Lieferfristen, Liefertermine

1. Lieferfristen und -termine sind – soweit nicht anders vereinbart – annähernd. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Bestellungsannahme, jedoch nicht, bevor alle vereinbarten oder sonst erforderlichen Voraussetzungen vom Besteller erfüllt und alle Einzelheiten der Ausführung klargestellt sind. Lieferfristen und -termine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung ab Werk; sie sind eingehalten, wenn die Versandbereitschaft gemeldet worden ist.
2. Lieferfristen verlängern sich – unbeschadet unserer Rechte wegen Verzugs des Bestellers – um den Zeitraum, um den der Besteller mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag in Verzug ist. Durch nachträgliche Änderung des Vertrages verlängert sich die Lieferzeit in angemessenem Umfang. Dies gilt entsprechend für Liefertermine.
3. Werden vereinbarte Anzahlungen nicht geleistet, ruht die Lieferfrist während der Zeit zwischen Termin der Anzahlung und deren Eingang. Ist uns die Absendung ohne unser Verschulden oder das des Lieferwerks nicht möglich oder sind die erforderlichen Versandinstruktionen, die vereinbarte Abnahme oder die Eröffnung eines Akkreditivs nicht rechtzeitig erfolgt, so gilt die Lieferfrist mit der rechtzeitigen Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten. Sollten wir selbst in Verzug geraten, muss der Käufer uns eine angemessene Nachfrist setzen. Beruht der Verzug auf Gegebenheiten unserer Produktion, so muss die Bemessung der Nachfrist diesen Gegebenheiten Rechnung tragen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Käufer in soweit vom Vertrage zurücktreten, als die Leistung fällig und die Ware bis zum Fristablauf nicht im rohen oder fertigen Zustand als versandbereit gemeldet worden ist. Der Käufer darf auch Teillieferungen nicht zurückweisen.
4. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen. Eine besonders vereinbarte Entschädigung wegen Lieferverzugs beschränkt sich auf den vom Verzug erfassten Lieferumfang und ist nur insoweit zu zahlen, wie der Besteller einen entsprechenden Verzugsschaden nachweist.

§ 4. Beteiligung Dritter am Vertragsabschluss

1. Die Verantwortung für die Auswahl der Ware und der mit dieser beabsichtigten Ergebnisse trägt der Kunde. Uns ist nicht bekannt, welchen Gebrauch der Kunde von der Ware machen will.
2. Sofern die anwendungstechnische Beratung Inhalt des Vertrages ist, geben wir diese nach bestem Wissen aufgrund unserer Erfahrungen. Für alle Angaben und Auskünfte über die Eignung und Anwendung der Ware haften wir nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, es sei denn, uns ist Arglist vorwerfbar oder wir haben eine Garantie abgegeben.
3. Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung unserer Ware ist der Kunde verantwortlich.

§ 5. Gefahrübergang

1. Erfüllungsort für die vertragliche Leistung und Gegenleistung ist unser Geschäftssitz.
2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, bei Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Transportunternehmer auf den Kunden über.
3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in Verzug der Annahme ist.
4. Der Abschluss von Transport- oder sonstigen Versicherungen bleibt dem Kunden überlassen.
5. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, sind wir berechtigt dem Kunden pro Monat die durch die Lagerung entstehenden Kosten, mindestens jedoch 3,0 % des Rechnungsbetrages, in Rechnung zu stellen. Dieser Anspruch steht uns ab dem ersten Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft zu.

§ 7. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor, solange uns noch Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden zustehen.
2. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung berechtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
3. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen dauerhaft um mehr als 20 %, so geben wir die Sicherheiten insoweit frei.
4. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
5. Bei Pfändung oder anderer Beeinträchtigung durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich darauf hinzuweisen, dass die nicht vollständig bezahlte Ware in unserem Eigentum steht. Weiterhin ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich telefonisch oder per Fax zu informieren sowie nachfolgend schriftlich zu unterrichten.
6. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 4 und 5 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und auf Kosten des Kunden die einstweilige Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Waren zu verlangen.

§ 8. Vergütung

1. Die angebotenen Preise verstehen sich rein netto ab Lager und sind bindend.
Hinzu kommt die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer, die separat in der Rechnung ausgewiesen wird.
2. Transport- und Versandkosten sind separat zu bezahlen.
3. Sind zur Herstellung der Betriebsbereitschaft der Ware Kosten für Installation, Montage und Einrichtung erforderlich, bestimmen sich diese nach unserer bei Vertragsabschluss gültigen Dienstleistungspreisliste. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt.
4. Sämtliche Unterstützungsleistungen (insbesondere Demonstration der Betriebsbereitschaft, Einweisung, Schulung oder Beratung) werden nach Aufwand vergütet und gesondert in Rechnung gestellt. Die Stundensätze richten sich nach unserer bei Vertragsabschluss gültigen Dienstleistungspreisliste.
5. Reparaturaufträge sind nach Zeitaufwand zuzüglich Ersatzteilkosten zu vergüten. Der Stundensatz richtet sich nach unserer bei Vertragsabschluss gültigen Dienstleistungspreisliste.
6. Reisekosten sind gesondert zu vergüten. Die Vergütung für die Anfahrt richtet sich nach unserer bei Vertragsabschluss gültigen Dienstleistungspreisliste. Übernachtungskosten werden nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet.
7. Der Kunde verpflichtet sich innerhalb 10 Tagen nach Erhalt der Ware die Vergütung zu zahlen, falls die Zahlungsvereinbarungen nicht ausdrücklich und abweichend im Angebot, der Auftragsbestätigung oder der Rechnung aufgeführt sind.

Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Kunde hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns jedoch vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
8. Bei Erstbestellungen wird generell gegen Vorkasse, Nachnahme oder Lastschrift bezahlt.
9. Mindermengenzuschläge in Höhe von 10,00 EUR berechnen wir bei einem Warenwert unter 100,00 EUR.

§ 9. Verzug des Kunden mit der Zahlung

1. Wir sind berechtigt ungeachtet der von uns sonst zustehenden Rechte die Ware zur Sicherung unserer Rechte zurückzunehmen, wenn der Kunde mit der Zahlung in Verzug gerät.
2. Zahlungen des Kunden werden zunächst auf unsere etwaige Kostenerstattungsansprüche, dann auf Verzugszinsen, dann auf die älteste und zuletzt auf die jüngste Forderung angerechnet.

§ 10. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

1. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns nicht bestritten werden.
2. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 11. Gewährleistung

1. Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunde jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
3. Der Kunde muss uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge.
4. Den Kunden trifft die vollständige Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
5. Sind wir aufgrund einer Fehlermeldung tätig geworden, ohne dass ein Fehler nachgewiesen werden konnte, sind wir berechtigt eine Vergütung für unseren Aufwand zu verlangen. Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiteter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
6. Wählt der Kunde nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
7. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer 3 dieser Bestimmung).
8. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
9. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

§ 12. Haftungsbeschränkung

1. Gegenüber unseren Kunden haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
2. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist oder grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

§ 13. Gerichtsstandsvereinbarung

1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
2. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.

§ 14. Schlussbestimmung

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

§ 15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem unwirksamen möglichst nahe kommt.

Stand: Salem, 12. April 2023